… ist ein Vergehen der 3. Stufe gegen die Regeln der Pariser Métrogesellschaft RATP. Dazu zählt u.a. das Überspringen von Drehkreuzen, das Pinkeln in die U-Bahn, Betteln, Musizieren, Füße auf die Sitze legen sowie sich mit einem Hund an der Leine durch die Zugangssperren hindurch zu bewegen – wie ich bei der ca. zehnten Métro-Fahrt mit Hund lernen musste. Ein Niveau-3-Vergehen kostet entweder 60 Euro sofort oder 90 und mehr, wenn man Personaldaten hinterlässt und später bezahlen möchte.
Interessant auch die Gegenleistung für das auf 60 Euro „erhöhte Beförderungentgelt“: Der gefährliche Delinquent – also der Hund – darf sodann weiterreisen und zwar außerhalb einer Transportbox, die eigentlich zum legalen Transport vorgeschrieben ist, und ohne Maulkorb bis zum gewünschten Bestimmungsort, bei Bedarf auch gerne mit Umsteigen. Das „Niveau 3“ Ticket berechtigt den bei der Kontrolle überführten Vierbeiner einmalig zu diesem komfortablen Transport durch den Pariser Untergrund. So groß kann die Gefahr, die die Métro-Regelaufsteller beim Verabschieden dieses Paragrafen gewittert haben, also dann auch wieder nicht sein. Vielleicht ein Ansatzpunkt für eine erfolgreiche Klage? Kennt jemand einen auf das Transportwesen spezialisierten Anwalt?


